DS-GVO bei Webseiten und Online-Präsenzen

Hinweis:

Alle Beiträge in der Rubrik „Datenschutz-Grundverordnung„ wurden von mir gewissenhaft recherchiert und zusammengefasst.
Dieser Artikel stellt jedoch keine Rechtsberatung dar und erhebt keinen Anspruch darauf, vollständig und in jedem Detail richtig zu sein.

Datenschutz bei Webseiten und Online-Präsenzen

Webseiten und Online-Präsenzen

Wer im Internet präsent ist, dem liegen viele Stolpersteine im Weg.

Durch die DS-GVO wurden auch im Onlinebereich die Rechte der Besucher, als auch die Verpflichtung der Betreiber von Webseiten bzw. Social-Media-Auftritte, verschärft.

Nach wie vor finden das Telemediengesetz (TMG) und der Rundfunkstaatsvertrag (RStV) ihre Anwendung.

Aufgrund der Komplexität des Themas werden ständig neue „Verfahrensanweisungen“ veröffentlicht! Nichts ist schnelllebiger wie das Internet und es gilt „Augen und Ohren offenhalten“!

Vermeiden Sie AbmahnungenAbmahnung nicht nur durch Behörden

Lange Zeit wurden Abmahnungen wegen des Verstoßes gegen die DS-GVO von Abmahnanwälte und -vereine verschickt.

gerichtliches Urteil

Durch das „Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)“ ist es auch der Konkurrenz möglich, Abmahnungen bei Verletzung gegen die DS-GVO zu erstellen und entsprechende eine Unterlassung zu fordern!

Leider herrscht in diesem Bereich noch Uneinigkeit bei den Gerichten.
Selbst Fachanwälte fällt es schwer, die Rechtmäßigkeit einer solchen Abmahnung richtig einzuschätzen!

Eine rechtliche Klarheit könnte nur ein Urteil des Bundesgerichtshofes bzw. der EU-Gerichthofs schaffen.

Worauf müssen Sie achten?

Die DS-GVO schreibt vor, dass der Besucher über alle Vorgänge in Bezug auf seine personenbezogenen Daten informiert werden muss!
Das heißt, alle Vorgänge bei denen – in irgendeiner Form – Daten erhoben, verarbeitet, übermittelt und genutzt werden, müssen in der Datenschutzerklärung aufgeführt werden.

Diese muss
– schnell und einfach – von jeder Seite aus – unmittelbar erreichbar sein
– in allgemein verständlicher Sprache verfasst sein

Folgende Punkte muss die Erklärung beinhalten:
– Allgemeine Datenschutzhinweise
– Technische Aspekte (Server-Logfiles, Verschlüsselung)
– Cookie-Nutzung
– Umgang mit personenbezogenen Daten
– Rechte des Besuchers (Recht auf Auskunft, Richtigstellung und Löschung)
– Kontaktformular-Einbindung
– Erhebung personenbezogener Daten mittels Kommentarfunktion
– Abo-Optionen (z. B. Newsletter)
– Nutzung von Analytics-Tools (wie z. B. Google Analytics)
– Einbindung von Social-Media-Plugins (Facebook, Google, Instagram, Twitter, etc.)
– Datenschutzhinweis durch genutzte soziale Netzwerke