Datenschutz-Grundverordnung

Vorwort & Hinweis

DS-GVO im Unternehemen

Alle in der Rubrik „Datenschutz-Grundverordnung„ veröffentlichten Beiträge, wurden von mir gewissenhaft recherchiert und zusammengefasst.
Dieser Artikel stellt jedoch keine Rechtsberatung dar und erhebt keinen Anspruch darauf, vollständig und in jedem Detail richtig zu sein.

Mit dem Inkrafttreten der europäischen Datenschutz-Grundverordnung am 25. Mai 2018, sind die Anforderungen für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten stark verschärft worden.

Das Thema Datenschutz-Grundverordnung an sich ist sehr umfangreich und komplex!
Es fehlt an klare Handlungs- und Umsetzungsvorgaben!
Die Datenschutzkonferenz (DSK) sorgt mit ihren Beschlüssen und Entschließungen für eine gewisse Klarheit, welche jedoch rechtlich nicht bindend sind!

Begleitet wird die DSG-VO durch das Bundesdatenschutzgesetz in seiner Neuregelung von 2018.

Gerade kleine Firmen, Betriebe, Vereine und Verbände stehen vor einer großen Aufgabe, die Anforderungen entsprechend umzusetzen.

Oftmals fehlt es einfach am Verständnis: „Was haben wir schon groß für Daten? Die interessiert doch eh niemanden!“
Doch schneller als man denkt, wurden die Daten von Hacker abgegriffen oder durch fehlerhafte EDV-Einstellungen landen dann die Daten offen im Internet.
Die Folgen sind nicht nur finanzielle Sanktionen oder Schadensersatzansprüche, auch das Image der Firma leidet darunter.

Die eigentliche Umsetzung der DS-GVO umfasst zwei wesentliche Bereiche:
– Datenschutz im Unternehmen und Verein
– Datenschutz bei Online-Präsenzen (Webseiten und Social-Media)

Beratungsangebot DS-GVO

Die Beratung umfasst die nachfolgenden Bereiche:

IT- und Online-Check
– Erfassung der EDV-Infrastruktur
– Überprüfung von Webseite und Social-Media-Profile
– Überarbeitung Ihres Impressums und der Datenschutzerklärung der Online-Präsenzen
– Dokumentation der TOM (Technische und organisatorische Maßnahmen)

Verarbeitungsverzeichnisse
– Bestandsaufnahme über die von Ihnen erhobenen und verarbeiteten Daten
– Prüfung, Einschätzung und ggf. Kategorisierung der Daten
– Erstellung der erforderlichen Verarbeitungsverzeichnisse

Auftragsverarbeitungsverträge
– Überprüfung und ggf. Anforderung der Auftragsverarbeitungsverträge
– Mitarbeiterverträge im Rahmen DS-GVO
– Datenschutzverträge mit externen Dienstleister / Sub-Unternehmen

Schulung
Damit Sie auch wissen, worauf es bei der DS-GVO ankommt, werden Sie und ihre Mitarbeiter entsprechend geschult.

Überprüfung ihrer EDV nach DS-GVO
Verarbeitungsverzeichnisse nach DS-GVO
Auftragsverarbeitungsverträge nach DS-GVO
Schulung DS-GVO im Unternehmen

Datenschutzkonzept nach DS-GVO

In ihr werden – zusammengefasst – alle datenschutzrechtliche Aspekte dargestellt.

Somit wird nicht nur die Einhaltung gewährleistet, sie dient auch als Nachweis aller im Unternehmen geltenden datenschutzrechtliche Zusammenhänge.